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   FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04   

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FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04 (https://dejure.org/2004,16266)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.09.2004 - 3 V 1151/04 (https://dejure.org/2004,16266)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. September 2004 - 3 V 1151/04 (https://dejure.org/2004,16266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Berichtigung eines Bescheids über eine Eigenheimzulage; Beantragung einer Eigenheimzulage für den Ausbau und die Erweiterung einer eigengenutzten Wohnung; Änderung eines Bescheids über eine Eigenheimzulage bei fälschlicher Gewährung einer Grundförderung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung eines irrtümlich die Eigenheimzulage in voller Höhe gewährenden Eigenheimzulagenbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit; Eigenheimzulage; (Aussetzung der Vollziehung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung eines irrtümlich die Eigenheimzulage in voller Höhe gewährenden Eigenheimzulagenbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Eigenheimzulage - (Aussetzung der Vollziehung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.01.2003 - I R 20/02

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04
    § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139 ).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116; Gräber/Koch, FGO , 5. Auflage, § 69 Rz. 120 f; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Tz. 122, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94

    Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1994 IX B 142/93, BStBl II 1995, 778 ; vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, BStBl II 1995, 262, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 93/98

    Einheitliche Gewerbesteuermeßbetrag - Gewerbeertrag - Gewerbesteuerrückstellung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04
    Etwaige entgegenstehende innere Absichten des beteiligten Verwaltungsbeamten müssen sich sonach in einer irgendwie nach außen tretenden offenbaren Handlungsweise "beim Erlass" (vgl. § 129 AO ) des betreffenden Bescheides oder auch "im Vorfeld" der Festsetzung (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539, 540) niederschlagen.
  • BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97

    Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04
    Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Fehler, die ebenso mechanisch, d.h. ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden können (BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452 ).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2004 - 3 V 1151/04
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1994 IX B 142/93, BStBl II 1995, 778 ; vom 20. Dezember 1994 VIII B 143/94, BStBl II 1995, 262, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 13.09.2006 - III 63/05

    Beginn der Festsetzungsfrist für Ansprüche nach dem EigZulG

    Außerdem weist das beklagte Finanzamt auf die Urteile des Finanzgerichts Niedersachsen vom 07.03.2005 Az. 15 K 639/04 (DStRE 2006, 504 ) und vom 31.03.2005 Az. 3 K 849/04 (StE 2005, 420) sowie auf den Beschluss des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 20.09.2004 Az. 3 V 1151/04 (EFG 2005, 517 ) hin.
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2005 - 3 K 1804/04

    Offenbare Unrichtigkeit bei Gewährung einer Eigenheimzulage von 5 % für die

    (1) Anders als in dem vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem Verfahren 3 V 1151/04 zu beurteilenden Fall (Beschluss vom 20. September 2004, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 517 ) hat im Streitfall die den Eigenheimzulagenantrag bearbeitende Person in den Akten nicht ausdrücklich dokumentiert, dass sie Eigenheimzulage in Höhe von 2, 5 v.H. der Bemessungsgrundlage gewähren wollte.
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